Kundeninformation / Erstinformation
nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV; §§ 12, 12a FinVermV; Art. 247 §§ 13 Abs. 2, 13b EGBGBKundeninformation / Erstinformation Info & Formular
nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV; §§ 12, 12a FinVermV; Art. 247 §§ 13 Abs. 2, 13b EGBGB
Anschrift & Erreichbarkeit:
Asconia Versicherungsmakler GmbH Wellingsweg 20 56072 Koblenz Tel.: 0261 – 92 16 82 97 E-Mail-Adresse: info@asconia.de Geschäftsführer: Andreas Schwarz |
Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung (GewO) (§ 34d abs. 1 GewO)
Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und nicht an einen oder mehrere Produktanbieter gebunden.
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)
Der Versicherungsmakler ist bei der IHK Koblenz gemeldet.
Die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler wurde erteilt von der
IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz.
Zentrales Vermittlerregister:
Gemeinsame Registerstelle
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Kosten: 0,20 € pro Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Eintragung des Maklers im Vermittlerregister:
Versicherungsvermittler mit der Registrierungsnummer D-B2K3-OK3DZ-66
Anschriften von Schlichtungsstellen
- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
versicherungsombudsmann.de - Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222,
10052 Berlin,
www.pkv-ombudsmann.de
- Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungsvermittlung, Glockengießerwall 2,
20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn
bafin.de
Angaben zu Umfang und Vergütung der Tätigkeit:
Beratung und Vermittlung von Versicherungen
Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden.
Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.