Kundeninformation / Erstinformation

nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV; §§ 12, 12a FinVermV; Art. 247 §§ 13 Abs. 2, 13b EGBGB

Kundeninformation / Erstinformation Info & Formular

nach § 15 VersVermV i.V.m. § 16 Abs. 1 VersVermV; §§ 12, 12a FinVermV; Art. 247 §§ 13 Abs. 2, 13b EGBGB

Anschrift & Erreichbarkeit:

Asconia Versicherungsmakler GmbH

Wellingsweg 20

56072 Koblenz

Tel.: 0261 – 92 16 82 97

E-Mail-Adresse: info@asconia.de

Geschäftsführer: Andreas Schwarz

 

Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung (GewO) (§ 34d abs. 1 GewO)

Der Makler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und nicht an einen oder mehrere Produktanbieter gebunden.

  • Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)

Der Versicherungsmakler ist bei der IHK Koblenz gemeldet.

Die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler wurde erteilt von der

IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz.

 

Zentrales Vermittlerregister:

Gemeinsame Registerstelle

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Kosten: 0,20 € pro Anruf)

Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Eintragung des Maklers im Vermittlerregister:

Versicherungsvermittler mit der Registrierungsnummer          D-B2K3-OK3DZ-66

                                                                                                                                   

Anschriften von Schlichtungsstellen

  • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
    versicherungsombudsmann.de
  • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222,

10052 Berlin,
www.pkv-ombudsmann.de

  • Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungsvermittlung, Glockengießerwall 2,

20095 Hamburg

www.schlichtung-finanzberatung.de

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn
    bafin.de

Angaben zu Umfang und Vergütung der Tätigkeit:

Beratung und Vermittlung von Versicherungen

Der Vermittler bietet grundsätzlich auch die Beratung zu Versicherungsprodukten an, es sei denn dies wird mit dem Kunden vertraglich ausgeschlossen. Auch kann die Beratung durch entsprechende Vereinbarung auf einzelne Bereiche der Produktsparten begrenzt werden.

 

Im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch den Kunden, durch eine in der Versicherungsprämie enthaltene Provision oder sonstige Vergütung, die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder in einer Kombination aus beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, die vermittelt werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer vorab zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.